Nicht-Mitglieder dürfen die Vereinsanlagen nur mit vorheriger Genehmigung des Vorstandes nutzen!

  • Nicht-Mitglieder (Fremdreiter, Reitbeteiligungen, etc.) müssen vor der Nutzung der Reitanlagen einen Antrag zur Anlagennutzung stellen.
  • Erst mit Erhalt der schriftlichen Genehmigung dürfen Nicht-Mitglieder die Anlage nutzen.
  • Ab der 3. Nutzung wird ein ganzer Monat abgerechnet.
  • Nicht-Mitglieder, die die Anlage länger als vier Wochen nutzen, müssen Mitglied im Reit- und Fahrverein Steinheim e.V. werden.

Einmalige Nutzung

12 proPferd und Nutzung

Mehrmalige Nutzung

45 proPferd und Monat

Antrag auf Anlagennutzung